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Interessenverein der Berliner Privatvermieter (IVBP e.V.)
 
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IVBP e.V.
Erich-Steinfurth-Str. 8
10243 Berlin
Tel.: (030) 4606 128 10
Fax: (030) 275 74562


Steuertipps
Ferienwohnungen und Ferienhäuser im Inland



9,99 € > Bestellen

Einführung der Citytax auch für Ferienwohnungsvermietung

Alle Gäste die ab dem 01.01.2014 buchen, müssen die Steuer bei Ihrer Anreise zahlen. Alle Buchungen die vor dem 01.01.2014 getätigt wurden sind von der Steuer ausgenommen, egal wann sie in der Zukunft reisen.
Die Steuer bezieht sich mit 5 % auf den Übernachtungspreis. Zu beachten ist, dass die Steuer den Übernachtungspreis, der als Steuergrundlage für die Umsatzsteuer gilt, erhöht. 

Wieviel?
Berechnung der Steuer

Übernachtungspreis für 2 Personen        

  70,00  Euro /Nacht

Kinderzuschlag

  10,00 Euro / Nacht

3 Nächte

240,00 Euro

+ Endreinigung

  35,00 Euro

+ Bettwäsche

 10,00 Euro

zuversteuernder Übernachtungspreis

  285,00 Euro / Nacht (1)

5 % Citytax

  14,25 Euro

Übernachtungspreis netto               

299,25 Euro (2)

7 % Umsatzsteuer auf 299,25 Euro

  20,95 Euro

Bruttoendpreis inkl. Citytax   

320,20 Euro

Für wenn fällt Citytax an?
Alle Gäste die nicht beruflich in Berlin übernachten, müssen diese Steuer zahlen. Der berufsbezogene Aufenthalt muss dem Vermieter mittels ausgefülltem Formular nachgewiesen werden. Die Formulare werden im Netz zugänglich sein. Auch Berliner die nicht zwangsweise ihre Wohnung verlassen, sondern aus "Vergnügen" in Berlin eine Ferienwohnung buchen.

Für den Vermieter ist wichtig, alle die nicht ein ausgefülltes Formular abgeben, müssen die Steuerzahlen. Der Vermieter muss die Formulare 5 Jahre aufbewahren. (Wichtig)

Für wenn fällt keine Citytax an?
Geschäftsreisende,
Patienten (Nachweis ärztliche Verordnung),
Patientenbegleitung von unter 18-jährigen,

Umsetzung wegen Schäden in der eigenen Wohnung (Nachweis wie bei der Versicherung),

Wann?
Steuererklärung
Wer mehr als 10 Betten vermietet (Kinderzustellbetten oder temporäre Zustellbetten werden nicht gezählt) muss die Erklärung monatlich zum 10. des Folgemonats (z.B. für Januar am 10. Februar) abgeben.

Bei weniger als 10 Betten wird die Erklärung quartalsweise abgegeben (z.B. 1. Quartal zum 10. April)

Wie?
In der Steuererklärung wird die Anzahl der Summe der Übernachtungen pro Einheit erfragt und die Gesamtumsatz der Übernachtungen (2).

Beispiel: 3 Vermietungen pro Monat      

1. siehe oben
2. Geschäftsreisender 50,00 Euro /Nacht netto
3. Verwandtenbesuch 3 Personen (alle Erwachsen)   90,00 Euro / Nacht netto                            

Wer

Wie lange

Übernachtungspreis pro Aufenthalt (2)

1 .  Familie siehe Beispiel

3 Nächte

285,00 Euro

2. Geschäftsreisender

5 Nächte

250,00 Euro

3. Verwandtenbesuch

10 Nächte

900,00 Euro

Gesamt

18 Nächte

1.435,00 Euro

Gesamtvolumen der Übernachtungen 1.435,00 Euro davon nicht steuerbar 250,00 Euro, steuerpflichtig 1.185,00 Euro => Citytax 59,25 Euro

An das Finanzamt abzuführen  59,25 Euro

Für die 5 Nächte (Geschäftsreisender) benötigen Sie die Bescheinigung. Falls Sie diese nicht vorweisen können, müssen Sie als Vermieter die Steuer darauf selbst bezahlen. Bei Angestellten ist es ausreichend wenn die Firma bucht und die Firma bezahlt (bei Barzahlungen gegen Quittung/Rechnung mit Firmenadresse).

Falls der Geschäftsreisende kein Formular ausfüllt und Ihnen gibt, müssen Sie die Steuer einnehmen. Der Kunde kann dem Finanzamt innerhalb von 4 Monaten den berufsbedingten Aufenthalt nachweisen und erhält die Steuer vom Finanzamt erstattet.

Wer ist mehrwertsteuerpflichtig und wer nicht?
Grundsätzlich ist jeder Vermieter mehrwertsteuerpflichtig, der tageweise vermietet. Aber es gibt Ausnahmen. Sie können sich von der Mehrwertsteuerpflicht befreien lassen, wenn Ihre gesamten gewerblichen Einnahmen im letzten Jahr 17.500 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten werden. Sie dürfen dann auch auf keinen Fall Belege mit Mehrwertsteuer ausweisen.


Bitte beachten Sie:
Alle Informationen sind sorgfältig recherchiert und in Gesprächen mit den Behörden abgestimmt. Wir können jedoch keine Haftung für Rechts-und Steuerberatung übernehmen.

Hinweise zur Steuer und Gesetzentwurf:
http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/downloads/artikel.57924.php

http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/faq-steuern/artikel.57911.php


http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-0951.pdf


 
Wir fordern
  • Prüfung des Zweckentfremdungs-gesetzes auf Nutzen für den Wohnungsmarkt
  • zeitlich unbegrenzter Bestands-schutz von legalen Gästewohnungen nach Registrierung
  • Nachweis des Senates das in ganz Berlin Wohnungsknappheit besteht

Fakt ist:
  • ein Verbot von Ferienwohnungen entspannt nicht den Wohnungsmarkt
  • der Berliner Senat vermietet selbst 7.000 Ferienwohnungen
  • der Aufwand zur Durchsetzung des angekündigten Zweckent-fremdungsgesetz rechtfertigt nicht den Nutzen
  • derzeit legalen Existenzen wird der wirtschaftliche Boden entzogen
  • die Zahl der Ferienwohnungen nimmt durch steigende Mieten ab
  • es ist mit einer Klagewelle von Eigentümern zu rechnen
  • Ferienwohnungsgäste bleiben länger in der Stadt als Hotelgäste
  • Ferienwohnungen ermöglichen Familien und anderen Gästen mit besonderen Wünschen einen Berlinbesuch
  • Ferienwohnungen gehören zur touristischen Landschaft

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